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Art. 54 · Bereitstellung von Siedlungsabfällen

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 29 · Original-PDF

der Gemeinde geeignete Angaben zur Bereitstellung von Siedlungsabfällen, Bereitstellung von Siedinsbesondere örtlicher, baulicher und technischer Art, zu machen. lungsabfällen

2Bei Bebauungs- und Gestaltungsplänen ist die Bereitstellung von Siedlungsabfällen in der Regel innerhalb des Perimeters vorzusehen. Die dafür erforderliche Erschliessung ist sicherzustellen. Die Bereitstellung ausserhalb des Perimeters ist zulässig, wenn damit eine sichere, ökologische oder effiziente Sammlung ermöglicht wird und sie rechtlich gesichert ist. 29 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement

3Die Gemeinde kann Auflagen über die Dimensionierung und technische Ausgestaltung von Kehricht-, Sammelstellen oder Sammelpunkten für Abfälle anordnen. Sie berücksichtigt dabei die Anliegen des zuständigen Abfallverbandes und sorgt im Baubewilligungsverfahren für dessen frühzeitigen Einbezug in das Verfahren. IV. Aufsicht, Vollzug, Strafen

1Die Gebühren für die amtlichen Kosten von Entscheiden und die übrigen Auf-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.