Art. 55 · Gebühren
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 30 · Original-PDF
wendungen bei der Erfüllung planungs- und baurechtlicher Aufgaben werden Gebühren nach Aufwand in Rechnung gestellt. Zudem hat die Gemeinde Anspruch auf Ersatz von Auslagen für den Beizug von Fachpersonen, die Durchführung von Expertisen und die Baukontrolle.
2Die Gemeinde legt den massgebenden Stundenansatz funktionsbezogen zwischen CHF 60.- und 200.- fest.
3Gebühren und Auslagen hat zu tragen, wer entsprechende Handlungen veranlasst.
4Die Gemeinde kann zur Sicherstellung von Gebühren und Ersatzabgaben Kostenvorschüsse verlangen.
1Wer vorsätzlich und ohne Berechtigung ein Naturschutzobjekt zerstört oder
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.