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Art. 27 · Allgemeine Freihaltezone Fr-A

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 16 · Original-PDF

chen sowie von Arealen, die im öffentlichen Interesse freizuhalten sind (AusAllgemeine Freihaltesichtslagen, Bahnböschungen, Grünzäsuren usw.). zone Fr-A

2In der Freihaltezone sind keine Terrainveränderungen gestattet. Die Nutzung als Park oder zu landwirtschaftlichen Zwecken ist gestattet. Es sind nur Anlagen, Wege und Einrichtungen zulässig, die diesen Nutzungsbestimmungen entsprechen. Am Seeufer «Lettenrain» sind auch Garten- und Parkanlagen zulässig.

3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

1Die Freihaltezone Gewässerraum ist eine überlagernde Zone und bezweckt die

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.