Art. 28 · Freihaltezone Gewässerraum Fr-G
BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 16 · Original-PDF
Freihaltung des Gewässerraums entlang der Gewässer ausserhalb der BauzoFreihaltezone nen. Gewässerraum Fr-G
2Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und § 11e der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV).
3In den im Teilzonenplan «Festlegung Gewässerraum» speziell bezeichneten Flächen innerhalb der Freihaltezone Gewässerraum gelten die Nutzungseinschränkungen von Art. 41c Abs. 3 und Abs. 4 GSchV nicht.
4Die Festlegung des Gewässerraums gemäss GSchV wird zusätzlich in einem separaten «Teilzonenplan Gewässerraum» dargestellt. 16 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement 4. Schutzzonen
1Die Parkzone ist eine Schutzzone im Sinne von § 60 PBG. Sie dient der Wahrung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.