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Art. 28 · Freihaltezone Gewässerraum Fr-G

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 16 · Original-PDF

Freihaltung des Gewässerraums entlang der Gewässer ausserhalb der BauzoFreihaltezone nen. Gewässerraum Fr-G

2Die Nutzung richtet sich nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung (GSchV) und § 11e der Kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV).

3In den im Teilzonenplan «Festlegung Gewässerraum» speziell bezeichneten Flächen innerhalb der Freihaltezone Gewässerraum gelten die Nutzungseinschränkungen von Art. 41c Abs. 3 und Abs. 4 GSchV nicht.

4Die Festlegung des Gewässerraums gemäss GSchV wird zusätzlich in einem separaten «Teilzonenplan Gewässerraum» dargestellt. 16 Meggen: Genehmigung, Bau- und Zonenreglement 4. Schutzzonen

1Die Parkzone ist eine Schutzzone im Sinne von § 60 PBG. Sie dient der Wahrung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.