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Art. 1 · Zuständigkeit

BZO Bau- und Zonenreglement Meggen · S. 4 · Original-PDF

und Zonenreglement und Bebauungsplänen. Zuständigkeit

2Die Gemeinde kann Details in einer Verordnung regeln.

3Bei der in diesem Reglement mit Gemeinde bezeichneten Stelle ist der Gemeinderat zuständig, soweit er die Kompetenz nicht an andere Stellen delegiert hat. Teil B Planungsvorschriften I. Allgemeine Bestimmungen

1Bauten und Anlagen sind qualitätsvoll und nachhaltig zu entwickeln als auch zu

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.