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Art. 74 · rassenbauten

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 28 · Original-PDF

rassenbauten

a.ein genehmigter Gestaltungsplan vorliegt

b.das Orts- und Landschaftsbild nicht beeinträchtigt wird.

1In Hanglagen sind die Bauten so den topografischen Verhältnissen anzupassen, dass Terrainveränderungen auf ein erforderliches Minimum beschränkt bleiben.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.