← BZO Malters · Inhaltsverzeichnis

Art. 71 · Fassadenhöhe bei Schrägdachbauten mit erhöhter ÜZ (ÜZ-b)

BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 27 · Original-PDF

Fassadenhöhe bei Schrägdachbauten mit erhöhter ÜZ (ÜZ-b) Bei Schrägdachbauten, welche die erhöhte ÜZ-b beanspruchen, muss die maximale, traufseitige Fassadenhöhe auf zwei gegenüberliegenden Seiten mindestens 1.5 m unter dem Grundwert (der Gesamthöhe) liegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.