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Art. 67 · Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und dergl
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 26 · Original-PDF
Abstellplätze für Kinderwagen, Fahrräder und dergl.
2In Mehrfamilienhäusern beträgt die Fläche für Ein- und Zweizimmerwohnungen je mindestens 3 m2 und für grössere Wohnungen je mindestens 5 m2. 3.3. Abstände Der Zusammenbau an der Grundstücksgrenze im Sinne des § 129 Abs. 2 PBG ist gestattet, sofern die zonengemässe Gebäudelänge nicht überschritten wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.