Art. 46 · Gefahrenzone R2: Permanente Rutschungen (GF 2 R)
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 19 · Original-PDF
Gefahrenzone R2: Permanente Rutschungen (GF 2 R)
2Ergänzungsbauten sind von der Hauptbaute statisch einwandfrei zu trennen.
3Die Versickerung von Meteorwasser ist untersagt.
4Bergseitig des Gebäudes muss das Drainagewasser sauber gefasst und sicher abgeleitet werden.
5Beim Übergang von Leitungen in die Gebäude sind Kontrollschächte vorzusehen.
6Massgebende Terrainveränderungen sind bewilligungspflichtig.
7Die zuständige Behörde kann jederzeit und in jedem Fall das Gutachten einer Fachkraft einholen lassen, um allfällige Auswirkungen einer baulichen Massnahme auf Kriechbewegungen und Rutschprozesse abzuklären.
1Die Gefahrenzone 1 bezeichnet Gebiete, bei welchen eine geringe Gefährdung durch verschiedene Gefahrenprozesse besteht.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.