Art. 26 · Sonderbauzone Witenthor (SBWi)
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 12 · Original-PDF
Sonderbauzone Witenthor (SBWi)
2Die bestehenden Gebäude dürfen umgenutzt werden. Das bestehende Hauptgebäude darf mit offenen Balkonen und Dachlukarnen ergänzt werden.
3Als Neubauten dürfen nur eingeschossige, nicht bewohnte Bauten im Umfang von 600 m2 Grundfläche erstellt werden.
4Die Erschliessung, die Situierung und Gestaltung der Bauten und Anlagen sowie deren Eingliederung in die landschaftliche Umgebung sind in einem Gestaltungsplan festzulegen. Der genehmigte Gestaltungsplan ist Voraussetzung für die Erteilung von Baubewilligungen.
5Der Bereich, innerhalb welchem Gebäude realisiert werden dürfen, ist im Zonenplan bezeichnet. BZR Malters | 12
6Bauten und Anlagen haben einen Gewässerabstand innerhalb der Sonderbauzone von 6 Meter einzuhalten. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Wasserbaugesetzes (SRL Nr. 760)
7Lärmempfindlichkeitsstufe: III
1In der Sonderbauzone Tierhaltung sind nur Bauten und Anlagen für die Landwirtschaft, die hobbymässige Tierhaltung sowie den Betrieb einer Tierpension zulässig. Die Erstellung zusätzlicher Wohnungen ist nicht gestattet. Die mit der Grünzone Freiraum überlagerte Fläche ist als Wiese zu unterhalten und zu pflegen. Sie darf nicht befestigt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.