Art. 11 · Grünflächenziffer
BZO Bau- und Zonenreglement Malters · S. 7 · Original-PDF
Grünflächenziffer
2Mindestens die Hälfte der anrechenbaren Grünfläche ist als ökologisch und klimatisch wertvolle Fläche zu gestalten und darf nicht unterbaut werden.
3Baumäquivalent: Hochstämmig Bäume, welche zu einer qualitätsvollen Siedlungsbegrünung beitragen und deren langfristiger Bestand gewährleistet ist, können kompensatorisch an die Grünflächenziffer angerechnet werden. Die zur Einhaltung der Grünflächenziffer erforderliche anrechenbare Grünfläche kann pro Baum mit Stammumfang1 von minimal 16 cm und bis 80 cm um max. 20 m² reduziert werden. Für die Erhaltung von grosskronigen Hochstammbäumen mit Stammumfang > 80 cm kann die Reduktion, in Relation zur landschaftlichen und ökologischen Qualität des Baumes, auf max. 50 m² erhöht werden. Der Höchstwert gilt für Altbäume mit Stammumfang > 1.5 m, Baumhöhe > 15 m und gut ausgebildeter Krone. Der Schutz und die Erhaltung der Bäume ist langfristig sicherzustellen. 2. ZONENBESTIMMUNGEN 2.1. Allgemeine Bestimmungen Das Gemeindegebiet wird eingeteilt in:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.