← BZO Kriens · Inhaltsverzeichnis

Art. 52 · Energie

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 26 · Original-PDF

1 In den im Zonenplan eingezeichneten Gebieten und in den Fällen gemäss Art. 20 Abs. 3 gilt ein erhöhter Gebäudestandard. Der Stadtrat legt den erhöhten Gebäudestandard in einer Verordnung fest. IX Hochhäuser Hinweis auf PBG § 166 Begriff und allgemeine Voraussetzungen

Hinweis auf PBG§ 163Ausnützung der Energie
§ 164Isolation gegen Wärmeverlust
§ 165Gemeinsame Heizzentralen und
Fernheizwerke

Tabelle von S. 26 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.