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Art. 1 · Umsetzung der Strategie der räumlichen Entwicklung

BZO Bau- und Zonenreglement Kriens · S. 5 · Original-PDF

1 Das Bau- und Zonenreglement dient insbesondere der Umsetzung der Strategie der räumlichen Entwicklung1 durch: a. die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und Ökologie, b. die Förderung von architektonisch, ökologisch und ökonomisch sinnvollen Projekten, c. die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung, d. den Schutz der wichtigen Landschaftsräume und Naturelemente, e. die Abstimmung von Siedlung und Verkehr, f. den Einsatz geeigneter Planungsinstrumente, g. die Zusammenarbeit mit den Nachbargemeinden zur gegenseitigen Abstimmung und Koordination der Planung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.