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Art. 5 · Zentrumszone Z3

BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 8 · Original-PDF

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1Die Zentrumszone Z3 ist für den Ausbau eines erlebnisdichten Zentrums mit einem möglichst vielfältigen Angebot an Arbeitsplätzen, Dienstleistungen, Wohnraum und Gemeinschaftsanlagen vorgesehen. Gestattet sind nebst Wohnungen mässig störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, Gastgewerbe sowie öffentliche Bauten und Anlagen.

2Das Erdgeschoss hat einer öffentlichen Nutzung, der Gewerbe- oder Dienstleistungsnutzung zu dienen. Wohnnutzungen sind nicht gestattet.

3Maximal 70 % der realisierten Hauptnutzfläche darf der Wohnnutzung dienen.

4Umfasst das Plangebiet eine Fläche von mind. 7'000 m2, ist ein Bebauungsplan erforderlich. Darin sind die wesentlichen Randbedingungen festzuhalten, die für eine geordnete Entwicklung nötig sind, insbesondere Verkehrsanlagen, Fusswege, Plätze, Bauweise und Baulinien. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zum Bebauungsplan für Provisorien gestatten, wenn sich die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer verpflichtet, die Bauten auf eigene Kosten und ohne Entschädigung zu entfernen oder anzupassen, wenn dies im Interesse der Gesamtentwicklung erforderlich wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.