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Art. 31 · Abstellplätze für Fahrzeuge
BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 19 · Original-PDF
3 Die Pflicht bzw. das Verbot zur Erstellung von Abstellplätzen und Verkehrsflächen für Fahrzeuge auf privatem Grund sowie die Entrichtung von Ersatzabgaben richten sich nach den Vorschriften des Reglements über die Abstellplätze auf privatem Grund4.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.