Art. 29 · Gestaltungsplan / Bebauungsplan
BZO Bau- und Zonenreglement Horw · S. 18 · Original-PDF
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1Die Mindestfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan, Bau- und Zonenreglement und Bebauungsplan abgewichen werden kann, beträgt 2'000 m2.
2Für einen Gestaltungsplan, der bezüglich der zugelassenen Höhen, Gebäudelänge und Überbauungsziffer die Zonenvorschriften einhält, ist keine Mindestfläche vorgeschrieben.
3In Gebieten ohne Gestaltungsplanpflicht kann die zuständige Stelle einen Zuschlag auf die Fassaden-, Trauf- und Gesamthöhe sowie auf die Überbauungsziffer von bis zu 10 % gewähren. Voraussetzung ist die Erfüllung und planungsrechtliche Sicherung der Anforderungen gemäss § 75 Abs. 3 PBG.5
4In Gestaltungsplänen und Bebauungsplänen kann festgelegt werden, dass ein Prozentsatz an preisgünstigen Wohnungen zu bauen und dauerhaft für diesen Zweck zu nutzen ist.6
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.