← BZO Ebikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 55 · Schutz vor Wärmeeinwirkung

BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 26 · Original-PDF

Aussen- und Freiräume sind so zu gestalten, dass die Bevölkerung im Sommerhalbjahr vor übermässiger Wärmeeinwirkung geschützt ist. Dazu gehören:

a)eine ausreichende Beschattung,

b)eine ausreichende Frischluftzufuhr durch das Freihalten von geeigneten Durchlüftungskorridoren,

c)die Förderung der Wasserverdunstung durch unversiegelte Flächen, Pflanzenbewuchs und offene Wasserflächen,

d)Oberflächen und Beläge, welche wenig Wärme absorbieren.

2Vor dem Hintergrund vermehrt auftretender Starkniederschläge sind Aussen- und Freiräume so zu gestalten, dass sie Oberflächenwasser versickern oder stapeln können.

26

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.