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Art. 49 · Gestaltung des Siedlungsrandes
BZO Bau- und Zonenreglement Ebikon · S. 23 · Original-PDF
In landschaftlich exponierten Lagen und an Siedlungsrändern sind erhöhte Anforderungen an die Einpassung in das Landschaftsbild zu erfüllen. Der Aussenraum ist besonders sorgfältig zu gestalten.
a)Übermässige Niveausprünge durch Aufschüttungen oder Abgrabungen sind zu vermeiden.
b)Die Durchlässigkeit für Kleintiere ist zu gewährleisten.
c)Abgrenzungselemente und Bepflanzung berücksichtigen die ortstypischen Eigenheiten.
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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.