Art. 5 · Konkurrenzverfahren
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 6 · Original-PDF
a)wenigstens drei jurierbare Projektentwürfe von voneinander unabhängigen Verfassern vorliegen und
b)eine Fachjury, die Gemeinde und allenfalls weitere von ihr bestimmte Stellen an der Vorbereitung des Konkurrenzverfahrens und an der Jurierung der Projektentwürfe beteiligt sind.
2Die Gemeinde kann bei Konkurrenzverfahren einzeln oder in Kombination:
a)sich finanziell am Konkurrenzverfahren beteiligen,
b)einen Teilnehmer am Konkurrenzverfahren bestimmen, sowie
c)ein neues Konkurrenzverfahren verlangen, wenn sich seit dem Konkurrenzverfahren die Verhältnisse erheblich geändert haben. Die Gemeinde kann mit der betroffenen Grundeigentümerschaft vor der
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