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Art. 26 · Zone für öffentliche Zwecke (OeZ) (vgl. Anhang 1)
BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 18 · Original-PDF
Nutzungen zulässig, die überwiegend zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben Zone für öffentliche benötigt werden und dem in Anhang 1 beschriebenen Zonenzweck entZwecke (OeZ) sprechen. (vgl. Anhang 1)
2Die Gemeinde legt Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berücksichtigung öffentlicher und privater Interessen fest.
3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
1In der Zone für Sport- und Freizeitanlagen (SpF) sind Bauten, Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.