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Art. 27 · Zone für Sport- und Freizeitanlagen (SpF) (vgl. Anhang 2)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 18 · Original-PDF

und Nutzungen für Sport-, Spiel- und Freizeitbedürfnisse zulässig, die Zone für Sport- und dem im Anhang 2 beschriebenen Zonenzweck entsprechen. Freizeitanlagen (SpF)

2Der Gemeinderat legt Nutzung und Baumasse im Einzelfall unter Berück- (vgl. Anhang 2) sichtigung öffentlicher und privater Interessen fest.

3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

1Die Sondernutzungszone Gartenbau ist für Bauten und Anlagen im Zu-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.