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Art. 21 · Wohnzone B (W-B)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 14 · Original-PDF

Wohnen und für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern Wohnzone B (W-B) sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse.

2In der Wohnzone B (W-B) gilt folgendes (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): W-B

a)Talseitige Fassadenhöhe 1 13.50 m Talseitige Fassadenhöhe 2 15.00 m

b)Gesamthöhe 1 13.50 m Gesamthöhe 2 15.00 m

c)Grenzabstand 1 5.00 m Grenzabstand 2 6.50 m

d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) 0.24 Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) -- Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) 0.26 Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4) 0.08

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe II

3Im Gestaltungsplan-Pflichtgebiet Leumatt kann der Gemeinderat bei guter Gestaltung Mehrhöhen für einzelne Bauten bis zu einer talseitigen Fassadenhöhe 1 und Gesamthöhe 1 von 16.00 m sowie eine ÜZ-1 von 0.26 zulassen. Es gilt ein Grenzabstand von 6.50 m respektive der Baubereich gemäss Gestaltungsplan.

4Im Gestaltungsplan-Pflichtgebiet Haslirain kann der Gemeinderat einmalig zusätzlich bei zwei Gebäuden, in erster Bautiefe ab Kanal, mit je 475 m2 aGbF talseitige Fassadenhöhen 1 und 2 sowie Gesamthöhen 1 und 2 bis 13 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain maximal 22.50 m bewilligen. Es gilt ein Grenzabstand von 6.50 m respektive der Baubereich gemäss Gestaltungsplan.

5Für die Realisierung des Richtplans Fahr gelten für die Grundstücke Nr. 455 und 757 talseitige Fassadenhöhen 1 und 2 sowie Gesamthöhen 1 und 2 von 15.00 m sowie eine Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1) von 0.30 und eine Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3) von 0.32. Es gilt ein Grenzabstand von 6.50 m.

1In der Wohnzone C (W-C) sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum

W-B
a)Talseitige Fassadenhöhe 113.50 m
Talseitige Fassadenhöhe 215.00 m
b)Gesamthöhe 113.50 m
Gesamthöhe 215.00 m
c)Grenzabstand 15.00 m
Grenzabstand 26.50 m
d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)0.24
Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2)--
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)0.26
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)0.08
e)Lärm-EmpfindlichkeitsstufeII

Tabelle von S. 14 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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