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Art. 15 · Dorfkernzonen Buchrain Dorf und Haslirain (DK-B, DK-H)

BZO Bau- und Zonenreglement Buchrain · S. 10 · Original-PDF

Weiterentwicklung des historischen Dorfkerns und der guten EingliedeDorfkernzonen Buchrain rung von Neu- und Umbauten ins Dorfbild. Dorf und Haslirain

2Die Dorfkernzone Haslirain (DK-H) dient der Erhaltung und der Weiter- (DK-B, DK-H) entwicklung des Ortskerns von Haslirain. Ersatzbauten sind im Ausmass der bewilligten und realisierten anrechenbaren Gebäudeflächen sowie Fassaden- und Gesamthöhen zulässig.

3In den Dorfkernzonen gilt (vgl. Art. 8 und Art. 9 BZR): Dorfkernzonen Buchrain Dorf Haslirain

a)Gesamthöhe 1 + 2 13.50 m gemäss Abs. 2

b)Grenzabstand 1 + 2 5.00 m 4.00 m

c)Überbauungsziffer 1, 2, 3,

4(ÜZ-1, ÜZ-2, ÜZ-3, ÜZ-4) -- --

d)Lärm-Empfindlichkeitsstufe III II

4In den Dorfkernzonen sind auf Hauptbauten nur Schrägdächer zulässig. Die Gemeinde kann Ausnahmen bewilligen, wenn die Dachformen das Ortsbild nicht negativ beeinträchtigen.

5Die Bauten in den Dorfkernzonen haben sich bezüglich kubischer Gestaltung, Dimensionen, äusserer Erscheinung, Fassaden- und Dachgestaltung, Materialien und Farbgebung sowie Gewährleistung von Durchsichten besonders gut ins Ortsbild einzuordnen.

6Die Gemeinde kann bei guter Umsetzung der Aspekte gemäss Art. 2 Abs.

3BZR in der Dorfkernzone Buchrain Dorf (DK-B) Mehrhöhen von bis zu 3.00 m bewilligen. 9 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Buchrain

1Die Zentrumszonen dienen der Weiterentwicklung der bestehenden Be-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.