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Art. 23 · Reservezone Rz

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 16 · Original-PDF

1 Die Reservezone umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist.

2 In dieser Zone gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.

3 Bei ausgewiesenem Bedarf kann in der Reservezone die Bauzone erweitert werden.

4 Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

8Der kantonale Leitfaden «Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» ist zu berücksichtigen.

16 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.