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Art. 23 · Reservezone Rz
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Adligenswil · S. 16 · Original-PDF
1 Die Reservezone umfasst Land, dessen Nutzung noch nicht bestimmt ist.
2 In dieser Zone gelten die Bestimmungen der Landwirtschaftszone.
3 Bei ausgewiesenem Bedarf kann in der Reservezone die Bauzone erweitert werden.
4 Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.
8Der kantonale Leitfaden «Gestaltung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone» ist zu berücksichtigen.
16 Bau- und Zonenreglement 23.06.2025
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.