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Art. 57 · Technische Gefahren

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 33 · Original-PDF

1 Von technischen Gefahren betroffene Gebiete, sogenannte technische Gefahrenbereiche, sind gemäss kant. Richtplan in einer technischen Gefahrenkarte (Konsultationskarte) vermerkt. Der Fachbereich Risikovorsorge der kant. Dienststelle uwe stellt den Gemeinden die Konsultationskarte zur Verfügung.

2 Bei Ein- oder Umzonungen in technischen Gefahrenbereichen, die eine deutliche Erhöhung des Risikos für die Bevölkerung zur Folge haben, sind raumplanerische Massnahmen, Schutzmassnahmen am geplanten Objekt oder Sicherheitsmassnahmen bei Anlagen oder Betrieben mit störfallrelevanten Gefahren zu prüfen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.