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Art. 50 · Gestaltung und Bepflanzung

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 29 · Original-PDF

Die zuständige Stelle legt im Rahmen der Gestaltungspläne und Baubewilligungen die erforderlichen Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen für Bauten, Anlagen, Lager- und Umschlagplätze fest. Dabei ist der Einordnung in die Landschaft die nötige Beachtung zu schenken, insbesondere im Übergangsbereich zum Landwirtschaftsgebiet. Geschäfts-Nr.: 2019-0778 / Lauf-Nr.: 37440 Seite 29

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.