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Art. 44 · Allgemeine Zielsetzungen

BZO Bau- und Zonenreglement Rothenburg · S. 26 · Original-PDF

1 Ausbau, Funktion und Gestaltung der Verkehrsflächen richten sich nach dem kommunalen Verkehrsrichtplan.

2 Die im Richtplan enthaltenen Fusswegverbindungen sind im Rahmen der Bauprojekte zu gewährleisten und etappenweise zu realisieren.

3 Die Verkehrsflächen sind so anzulegen und zu gestalten, dass die Bedürfnisse der einzelnen Verkehrsteilnehmer zweckmässig und angemessen befriedigt werden und der motorisierte Verkehr in den Wohnquartieren beruhigt wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.