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Art. 8 · Zulässige Höhen / Grenzabstand (vgl. Anhang 5 bis 8)

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 10 · Original-PDF

nahme in der Kernzone kein Punkt der Dachkonstruktion über dem zulässigen Zulässige Höhen / höchsten Punkt der talseitigen Fassade liegen. Ausgenommen davon sind Grenzabstand Dachvorsprünge bis zu 1.00 m in der Verlängerung der Dachfläche und tech- (vgl. Anhang 5 bis 8) nische Aufbauten gemäss Art. 37 Abs. 2 BZR. Die Talseite orientiert sich am generellen Verlauf der Höhenkurven im Quartier. 2 Mit Ausnahme der Gebäude gemäss Abs. 3 gelten die talseitige Fassadenhöhe 1, die Gesamthöhe 1 und der Grenzabstand 1 gemäss Tabelle in Art. 14 BZR. 3 Für Gebäude mit beidseitig nach aussen geneigtem Schrägdach sind die Fassadenhöhe 2 und die Gesamthöhe 2 gemäss Tabelle in Art. 14 BZR zulässig, wenn kumulativ folgende Anforderungen erfüllt sind:

a)der First ist horizontal um mindestens 2.50 m von der Fassade abgesetzt;

b)der Schnittpunkt der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion liegt mindestens 1.50 m unterhalb des höchsten Punktes der Dachkonstruktion;

c)mit den gewährten Mehrhöhen wird kein zusätzliches Geschoss realisiert. Werden bei dieser Bauweise die zulässige Gesamthöhe 1 und die Fassadenhöhe 1 überschritten, gilt der Grenzabstand 2. 4 Die im Zonenplan bezeichneten Bauten weichen von den zulässigen Höhen ab. Sie dürfen mit gleicher Höhe und gleichem Volumen am selben Standort ersetzt werden. 5 Für die Überbauung auf den Parzellen Nr. 42 und 924 gelten anstelle der Höhenbestimmungen gemäss Art. 14 BZR in der zweiten Bautiefe ab Hauptstrasse für zwei Bauten resp. einen in der Höhe gestaffelten Baukörper folgende Koten für den höchsten Punkt des Gebäudes:

a)nördliches Gebäude resp. nördlicher Gebäudeteil, Parz. Nr. 924: 504.90 m ü. M.

b)südliches Gebäude resp. südlicher Gebäudeteil, Parz. Nr. 42: 501.90 m ü. M. Für technische Aufbauten gilt Art. 37 BZR. Sonnenenergieanlagen dürfen nicht aufgeständert werden und sind der Gebäudehülle anzugleichen.

10 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf

1Die zonengemäss zulässige talseitige Fassadenhöhe und Gesamthöhe ge-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.