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Art. 46 · Strafbestimmungen

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 35 · Original-PDF

oder schwer beschädigt, wird gemäss § 53 Abs. 1 NLG mit Freiheitsstrafe Strafbestimmungen bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. In leichten Fällen, oder wenn der Täter fahrlässig handelt, ist die Strafe eine Busse bis zu CHF 40'000.-.

2Wer die Vorschriften in den Art. 28 Abs. 2 und 3 und Art. 29 dieses Bauund Zonenreglements verletzt, wird gemäss § 53 Abs. 2b NLG mit einer Busse bis zu CHF 20'000.-, in leichten Fällen bis zu CHF 5'000.- bestraft. Teil I Schlussbestimmungen Hinweis auf PBG § 215-221 Änderung bisherigen Rechts § 222/223 Aufhebung bisherigen Rechts § 224-227 Übergangsbestimmungen

1Das vorliegende Bau- und Zonenreglement tritt mit der Genehmigung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.