Art. 4 · Fachbeirat
BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 7 · Original-PDF
einen Fachbeirat Bau ein. Die Gemeinde zieht den Fachbeirat Bau bei BauvorFachbeirat haben in der Kernzone sowie bei der Beurteilung von Gestaltungs- und Bebauungsplänen und bei baulichen Veränderungen in Baugruppen bei. Die Gemeinde kann auf die Beurteilung des Fachbeirats Bau verzichten, sofern die baulichen Massnahmen keine quartier- und ortsbildprägende Wirkung gemäss Art. 3 Abs. 4 BZR haben. Die Beurteilung durch andere Fachgremien bleibt vorbehalten. Die Gemeinde kann in den übrigen Zonen den Fachbeirat Bau bei Bedarf beiziehen. Der Fachbeirat Bau stellt der Gemeinde jeweils einen begründeten Antrag, der empfehlenden Charakter hat. Die Gemeinde erlässt für die Zusammensetzung des Fachbeirats Bau und dessen Aufgaben ein Pflichtenheft.
1Wo in der Kernzone kein rechtsgültiger Bebauungsplan oder Gestaltungsplan
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.