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Art. 36 · Bepflanzung

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 27 · Original-PDF

schreiben. Bepflanzung

2In der Arbeits- und Wohnzone sowie in den Arbeitszonen sind insbesondere an den Parzellenrändern, bei Lagerplätzen und entlang von Strassen, Bepflanzungen mit Hochstämmern und Sträuchern einheimischer und standortgerechter Arten auf Kosten der Grundeigentümer anzulegen. Die Bestimmungen über die Sichtzonen gemäss § 90 StrG sind einzuhalten.

3Die Bepflanzung in der Arbeits- und Wohnzone sowie in den Arbeitszonen ist zusammen mit dem Baugesuch im Rahmen des Planes über die Umgebungsgestaltung nachzuweisen und bedarf der Bewilligung der Gemeinde. Die periodische Pflege wie Rückschnitt, Ersatzpflanzungen usw. ist durch den Eigentümer auf eigene Kosten durchzuführen. Nötigenfalls kann sie die Gemeinde auf Kosten des Eigentümers veranlassen.

1Dächer auf Hauptbauten bis 5° Neigung und mit einer Fläche von mehr

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.