← BZO Hochdorf · Inhaltsverzeichnis

Art. 25 · Freihaltezonen Allgemein und Gewässerraum Fr-A, Fr-G

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 18 · Original-PDF

gert. Sie dient dem Schutz von Kulturobjekten und Aussichtslagen im Freihaltezonen AllgeLandschaftsraum. mein und Gewässer-

2Die Freihaltezone Gewässerraum (Fr-G) ist einer Grundnutzungszone raum überlagert. Die zulässige Nutzung bestimmt sich nach Art. 41c der GewäsFr-A, Fr-G serschutzverordnung des Bundes (GSchV) und § 11e der kantonalen Gewässerschutzverordnung (KGSchV). Die Festlegung des Gewässerraums wird in einem separaten Teilzonenplan Gewässerraum dargestellt.

1Die Freihaltezone Wildtierkorridor ist eine überlagernde Zone. Sie be-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.