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Art. 23 · Übriges Gebiet C UeG-C

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 17 · Original-PDF

munalen Schutzverordnungen nach der Natur- und LandschaftsschutzÜbriges Gebiet C gesetzgebung. UeG-C

2Ergänzend gelten im als Erholungszone festgelegten UeG-C die Bestimmungen gemäss Anhang 4.

3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe III.

1Gefährdete Gebiete gemäss § 146 PBG sind in einer kommunalen Gefah-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.