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Art. 2 · Zuständige Behörde, Gutachten

BZO Bau- und Zonenreglement Hochdorf · S. 5 · Original-PDF

Gemeinderat kann in der Organisationsverordnung der Gemeinde zusätzliche Zuständige Behörde, Bestimmungen erlassen. Gutachten

2Bei den in diesem Reglement mit Gemeinde bezeichneten Stellen ist der Gemeinderat zuständig, soweit er die Kompetenz nicht an andere Stellen delegiert hat.

3Die Gemeinde kann im Zusammenhang mit Baugesuchen Modelle oder weitere Detailpläne verlangen.

5 Bau- und Zonenreglement Gemeinde Hochdorf Teil B Planungsvorschriften I. Allgemeine Bestimmungen Hinweis auf PBG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.