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Art. 64 · Gebühren
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 28 · Original-PDF
1 Die Gemeinde erhebt Gebühren für die Erfüllung ihrer planungs- und baurechtlichen Aufgaben.
2 Die Gebühren und die Tragung der weiteren Verfahrenskosten (z. B. Auslagen für externe Fachleute, regionale Stellen, Expertisen usw.) richten sich nach dem Baugebührenreglement der Gemeinde.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.