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Art. 52 · Umgebungsgestaltung

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 25 · Original-PDF

1 Die Umgebung ist möglichst naturnah zu gestalten. Einheimische Pflanzen sind zu bevorzugen.

2 Nicht zulässig sind Pflanzenarten, welche zu Schäden in landwirtschaftlichen Kulturen führen.

3 Die Gemeinde erlässt nach Bedarf weitergehende Richtlinien oder Empfehlungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.