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Art. 43 · Abweichende Lärmempfindlichkeitsstufe

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 22 · Original-PDF

In den im Zonenplan besonders bezeichneten Gebieten gilt eine abweichende Lärmempfindlichkeitsstufe.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.