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Art. 31 · Ortsbildschutzzone Bleulikon

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 18 · Original-PDF

1 Die Ortsbildschutzzone Bleulikon dient der Sanierung und massvollen Weiterentwicklung der bestehenden Gebäudegruppe. Die aufgelockerte Bebauung, die Abfolge kleinmassstäblicher Freiräume und die offenen Übergänge zur Landschaft sind dabei zu erhalten.

2 Sanierungen, Ersatz- und Neubauten haben folgende Anforderungen zu erfüllen:  Die Gebäude haben durch ihre Stellung und ihre Ausrichtung die Raumbildung zu unterstützen.  Die Gebäude müssen in direkter gestalterischer Beziehung zum Gebäudevorplatz und zum Strassenraum stehen.  Die Gebäudevorplätze sind offen zu gestalten.  Das Gelände ist im Wesentlichen in seinem natürlichen Verlauf zu belassen.  Die bestehenden Fassaden- und Firsthöhen dürfen nicht überschritten werden.  Material und Farbe von Fassaden und Dächern haben ortsüblich zu sein.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.