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Art. 27 · Übriges Gebiet

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 15 · Original-PDF

1 Im Übrigen Gebiet gelten die Bestimmungen der kantonalen oder kommunalen Schutzverordnungen nach der Natur- und Landschaftsschutzgesetzgebung.

2 Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

11 3.2.3 Schutzzonen und Schutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.