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Art. 2 · Geltungsbereich

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 5 · Original-PDF

1 Das Bau- und Zonenreglement (BZR) gilt für das ganze Gemeindegebiet.

2 Die einschlägigen Vorschriften des eidgenössischen und des kantonalen Rechts bleiben vorbehalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.