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Art. 15 · Dorfzone Gelfingen, Hämikon, Mosen, Müswangen, Retschwil und Sulz
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 11 · Original-PDF
1 Die Dorfzone dient der baulichen Erneuerung und Entwicklung der Ortskerne von Gelfingen, Hämikon, Mosen, Müswangen, Retschwil und Sulz.
2 Zulässig sind Bauten, Anlagen und Nutzungen für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe, zum Wohnen und zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Arbeitsplatzextensive Betriebe wie reine Lagerund Logistikbetriebe sind nicht gestattet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.