Zone WG4 · St. Gallen
St. Gallen · BFS 3203 · Gemeindeprofil · alle 19 Zonen
Die Zone WG4 in St. Gallen (St. Gallen) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
Pläne
- Situationsplan
- Grundrisse aller Geschosse
- Ansichten / Fassadenpläne
- Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
- Kanalisations-/Entwässerungsplan
- Höhenangaben und Niveaupunkt
- Planmassstab 1:100 und Farbcode
- Situationsplan vom städtischen Vermessungsamt
- Umgebungsplan
Schriftliche Unterlagen
- Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Unterlagen 3-fach einreichen
- Unterschriften auf Formular und Plänen
- Lieferschein über alle eingereichten Unterlagen
- Digitale Einreichung als einzelne PDFs mit Namenskonvention
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
Verfahren
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
Zuständige Stelle
- Amt für Baubewilligungen (Direktion Planung und Bau)
- 071 224 55 91
- baubewilligungen@stadt.sg.ch
- alle Kontaktangaben
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 13, S. 26 | 0.60 |
| Gebäudehöhe | ≤ 14.5 m | Art. 13, S. 26 | 0.60 |
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 13, S. 26 | 0.60 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 13, S. 26 | 0.60 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 13, S. 26 | 0.60 |
| Gebäudetiefe | ≤ 14 m | Art. Anhang 1: Tabelle zu Art. 13, S. 26 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO St. Gallen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WG4
Was gilt in der Zone WG4 in St. Gallen?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung St. Gallen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG4 sein?
Laut BZO St. Gallen: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG4 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 12 m, nach der Bau- und Zonenordnung St. Gallen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in St. Gallen?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in St. Gallen ein?
Baugesuche in St. Gallen laufen über Papier. Zuständig ist Amt für Baubewilligungen (Direktion Planung und Bau), Neugasse 3, 9004 St. Gallen. Ablauf nach der Einreichung →
Weitere Zonen in St. Gallen
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