Zone G1 · Sissach
Basel-Landschaft · BFS 2861 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone G1 in Sissach (Basel-Landschaft) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 11 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (2-fach)
- Baugesuchspläne (2-fach, mind. 1:100)
- Höhenkotenaufnahmen (unabhängiges Geometerbüro)
- Baugesuchsformular / Kerndatenblatt
- Angaben zu den Zonenvorschriften
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: E-Baugesuch BL (Bauinspektorat)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Hochbau (ehem. Bauverwaltung / Bauabteilung)
- 061 976 13 25
- bauabteilung@sissach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sissach, in denen «G1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 10BZO Gemeinde Sissach - Zonenreglement Siedlung · S. 19
10 MAXIMAL-NUTZUNGSMASSE IN DEN G-ZONEN 10.1 Gewerbezone G0
Gebäudehöhe
keine Bauten zulässig 10.2 Gewerbezone G1 Gebäudehöhe
11 m 10.3 Gewerbezone G2 Gebäudehöhe
16 m 10.4 Gebäudehöhen entlang Zonengrenzen Dort wo die Gewerbezonen direkt an Wohn- und Wohn-Geschäftszonen grenzen, dürfen die Gewerbebauten bis auf eine Tiefe von 15 m nicht höher sein, als es das Gebäudeprofil der angrenzenden Zonen zulässt.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 11 m | Art. 10.2, S. 19 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Sissach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.