Zone WA2 · Sirnach

Thurgau · BFS 4761 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen

Die Zone WA2 in Sirnach (Thurgau) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan (Katasterplan)
  • Grundrisse aller Geschosse 1:100
  • Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
  • Projektplan der Umgebungsgestaltung
  • Kanalisationseingabe (Entwässerung)
  • Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
Schriftliche Unterlagen
  • Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
  • Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
  • Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
  • Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
  • Energietechnischer Nachweis (ENV)
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Sirnach, in denen «WA2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Baureglement Sirnach · S. 5

Zoneneinteilung und Masstabelle Das Gemeindegebiet wird durch den Zonenplan in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzonen W2 W3 W4 Dorfzonen D2 D3 D4 Wohn- und Arbeitszonen WA2 WA3 WA4 Arbeitszonen AG AI Pflanzenbauzone Pb Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Oe Zone für Freizeitgestaltung Fg Spitalzone Littenheid SL Freihaltezone Fh Landwirtschaftszone Lw Landschaftsschutzzone Ls Naturschutzzone Ns Abbauzone Ab Deponiezone Dp Zone für archäologischer Funde ZA Ortsbild- und Umgebungsschutzzone OU Zone mit Gestaltungsplanpflicht Gp Gefahrenzone G § 17-19 PBG § 5ff PBV

Baureglement Sirnach Seite 6

Masstabelle Bauweise halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen Landwirtschaftszonen halboffen Klein- und Anbauten sind bis zu einer BMZ von 0.2 zusätzlich möglich. Diese zusätzliche BMZ gilt auch für Teilflächen bis max. 40m2 von anderen Bauten, wenn diese Teilflächen die Anforderungen an 1) eine Klein- bzw. Anbaute erfüllen. 2) Es gilt ein Mindestmass der jeweiligen Baumassenziffer: vgl. Art. 24 BauR. 3) Die maximale Baumassenziffer kann erst ab einem Gewerbeanteil >30% beansprucht werden: vgl. Art. 7 BauR. 4) Für landwirtschaftliche Bauten ohne Wohnanteil +3.0 m zulässig. 5) Hanglagenzuschläge: vgl. Art. 28 BauR. 6) ES = Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss LSV . 7) Innerhalb der Arbeitszonen und gegenüber Nichtbauzonen beträgt der allseitige Grenzabstand 4.0 m. 8) a. Für Schrägdachbauten gilt die traufseitige und die giebelseitige Fassadenhöhe. Die Differen …

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Art. 7BZO Baureglement Sirnach · S. 7

PBV

3In Abhängigkeit des Gewerbeanteils, bezogen auf das oberirdische Bauvolumen, gilt folgende Baumassenziffer:

 Gewerbeanteil WA2 WA3 WA4

 0-10% 1.3 2.2 2.7
 10-20% 1.4 2.3 2.9
 20-30% 1.5 2.5 3.0
 >30% 1.6 2.6 3.2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

Baureglement Sirnach Seite 8

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Art. 9BZO Baureglement Sirnach · S. 8

Pflanzenbauzone

1Die Pflanzenbauzone ist für die Produktion von Pflanzen sowie die Aufbereitung, die Lagerung und den Verkauf von gartenbaulichen bzw. landwirtschaftlichen Produkten sowie den Handel mit Gartenartikeln bestimmt. Wohnnutzungen sind nur für betrieblich standortgebundenes Personal gestattet und in die Betriebsbauten zu integrieren.

2Sämtliche Bauten und Anlagen dürfen die Gesamtwirkung des Landschafts-

bildes nicht stören.

3Für Treibhäuser/Plastiktunnels gilt eine Gesamthöhe von 7.0 m. Im Übrigen gelten die Höchst- und Mindestmasse der WA2.

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Art. 11BZO Baureglement Sirnach · S. 9

PBV

2Für Hauptbauten mit Wohnanteil gelten die Vorschriften der Wohn- und

Arbeitszone WA2.

3Bauten und Anlagen sind sorgfältig ins Orts- und Landschaftsbild einzugliedern. Dies gilt insbesondere bezüglich Erschliessung, Stellung, Dimensionierung, Materialisierung und Gestaltung sowie Bepflanzung.

D Schutzzonen

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe≤ 9 mArt. 4, S. 50.85
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 13.5 mArt. 4, S. 50.75
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 4, S. 50.85
Grenzabstand (gross)≥ 6 mArt. 4, S. 50.85
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 4, S. 50.85

Extrahiert aus der BZO Sirnach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA2

Was gilt in der Zone WA2 in Sirnach?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Sirnach erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA2 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Sirnach. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Sirnach?
13 Pflichtunterlagen, darunter Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach), Situationsplan (Katasterplan), Grundrisse aller Geschosse 1:100. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Sirnach ein?
Baugesuche in Sirnach laufen über Papier. Zuständig ist Bau & Liegenschaften, Bereich Hochbau & Umwelt, Kirchplatz 5, 8370 Sirnach. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WA2 in der BZO Sirnach?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Sirnach erwähnen die Zone WA2 namentlich, darunter Art. 4, Art. 7, Art. 9. BZO Sirnach lesen →

Weitere Zonen in Sirnach