Zone W4 · Sirnach
Thurgau · BFS 4761 · Gemeindeprofil · alle 17 Zonen
Die Zone W4 in Sirnach (Thurgau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 50 m, Baumassenziffer ≤ 3 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau & Liegenschaften, Bereich Hochbau & Umwelt
- 071 969 34 34
- gemeinde@sirnach.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Sirnach, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Baureglement Sirnach · S. 5
Zoneneinteilung und Masstabelle Das Gemeindegebiet wird durch den Zonenplan in folgende Zonen eingeteilt: Wohnzonen W2 W3 W4 Dorfzonen D2 D3 D4 Wohn- und Arbeitszonen WA2 WA3 WA4 Arbeitszonen AG AI Pflanzenbauzone Pb Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen Oe Zone für Freizeitgestaltung Fg Spitalzone Littenheid SL Freihaltezone Fh Landwirtschaftszone Lw Landschaftsschutzzone Ls Naturschutzzone Ns Abbauzone Ab Deponiezone Dp Zone für archäologischer Funde ZA Ortsbild- und Umgebungsschutzzone OU Zone mit Gestaltungsplanpflicht Gp Gefahrenzone G § 17-19 PBG § 5ff PBV
Baureglement Sirnach Seite 6
Masstabelle Bauweise halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen halboffen Landwirtschaftszonen halboffen Klein- und Anbauten sind bis zu einer BMZ von 0.2 zusätzlich möglich. Diese zusätzliche BMZ gilt auch für Teilflächen bis max. 40m2 von anderen Bauten, wenn diese Teilflächen die Anforderungen an 1) eine Klein- bzw. Anbaute erfüllen. 2) Es gilt ein Mindestmass der jeweiligen Baumassenziffer: vgl. Art. 24 BauR. 3) Die maximale Baumassenziffer kann erst ab einem Gewerbeanteil >30% beansprucht werden: vgl. Art. 7 BauR. 4) Für landwirtschaftliche Bauten ohne Wohnanteil +3.0 m zulässig. 5) Hanglagenzuschläge: vgl. Art. 28 BauR. 6) ES = Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss LSV . 7) Innerhalb der Arbeitszonen und gegenüber Nichtbauzonen beträgt der allseitige Grenzabstand 4.0 m. 8) a. Für Schrägdachbauten gilt die traufseitige und die giebelseitige Fassadenhöhe. Die Differen …
Art. 5BZO Baureglement Sirnach · S. 7
Wohnzonen
1Wohnzonen umfassen Gebiete, die für das Wohnen bestimmt sind. Sie bezwecken die Erhaltung und Schaffung ruhiger Wohnverhältnisse. Nicht störende Gewerbe- oder Dienstleistungsbetriebe sind zulässig, soweit sie mit dem Wohncharakter vereinbar sind. §5 PBV
2Die Wohnzone W2 ist für Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Mehrfami-
lienhäuser von max. 6 Einheiten bestimmt.
3Die Wohnzonen W3 und W4 sind nur für Mehrfamilienhäuser bestimmt.
4In den Wohnzonen ist die Erstellung von Terrassenhäusern gemäss §39 PBV untersagt.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 3 m3/m2 | Art. 4, S. 5 | 0.85 |
| Fassadenhöhe | ≤ 14 m | Art. 4, S. 5 | 0.85 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 18.5 m | Art. 4, S. 5 | 0.75 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 4, S. 5 | 0.85 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 4, S. 5 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 4, S. 5 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Sirnach (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.