Zone L · Gachnang
Thurgau · BFS 4571 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone L in Gachnang (Thurgau) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan (Katasterplan)
- Grundrisse aller Geschosse 1:100
- Fassadenflucht- und Schnittpläne mit Terrain- und Höhenangaben
- Projektplan der Umgebungsgestaltung
- Kanalisationseingabe (Entwässerung)
- Visiere vor Einreichung des Baugesuchs
- Kantonales Baugesuchsformular, 3-fach (ausserhalb Bauzone 4-fach)
- Nachweis Geschossflächen- oder Baumassenziffer
- Formular «Deklaration für Erdarbeiten»
- Schutzraumeingabe (Zivilschutz)
- Energietechnischer Nachweis (ENV)
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Exemplarzahl: bei grossen Bauvorhaben vierfach oder mehr
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: Papier
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauverwaltung (Hochbau)
- 058 854 54 60
- bauamt@gachnang.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Gachnang, in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 2BZO Baureglement Gachnang · S. 8
2. Invasive Neophyten zu bekämpfen, insbesondere ist deren Ausbreitung zu verhindern.
2.7 Weitere Zonen ausserhalb der Bauzonen
2.7.1 Erhaltungszone
Es gelten die Bestimmungen von §§ 15-15d PBV.
PBV §§ 15-15d, Erhaltungszonen Baureglement der Politischen Gemeinde Gachnang Seite 9
3. Bau- und Umgebungsvorschriften
3.1 Nachhaltiges Bauen
3.1.1 Haushälterische Bodennutzung
Sofern ein Bauvorhaben die erlaubte Geschossflächenziffer um mehr als 30% unterschreitet, ist im Baugesuch konzeptionell aufzuzeigen, wie auf dem Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt die erlaubte Geschossflächenziffer ausgeschöpft werden kann.
3.1.2 Ökologischer Ausgleich
Zum Zweck der Erhaltung und Schaffung von natürlichen Lebensgrundlagen innerhalb des Baugebiets sowie der Vernetzung von Biotopen sind wenn möglich NHG BG Art. 18b Abs. 2, Ökologischer Ausgleich RPG Art. 3, Planungsgrundsätze TG NHG § 11, Massnahmen zum ökologischen Ausgleich
Weisungen Pflanzenschutzdienst Berufs- und Bildungszentrum Arenenberg (Feuerbrand)
–nicht begehbare Flachdächer und Dächer bis 5° Neigung, deren Fläche 40 m2 übersteigt, extensiv zu begrünen, soweit sie nicht energetisch genutzt werden;
–Böschungen mit einheimischen und standortgerechten Pflanzen zu begrünen;
–Bei Neubauten sowie bei grösseren Umbauten sind grosszügige Grünbereiche mit einheimischen und standortgerechten Sträuchern, Hecken oder Bäumen vorzusehen;
–Industrie- und Gewerbegebiete sind an den Zonenrändern mit einheimischen und standortgerechten Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.
3.1.3 …
Art. 16BZO Baureglement Gachnang · S. 3
16 Baureglement der Politischen Gemeinde Gachnang Seite 4 1. Allgemeine Bestimmungen Hinweise
1.1 Zweck und Geltungsbereich
1Das Baureglement ordnet, in Verbindung mit den Richt- und Nutzungsplänen und unter Beachtung der Vorschriften des Bundes und des Kantons, das Planungs- und Bauwesen.
2Das Baureglement gilt für das Gebiet der Politischen Gemeinde Gachnang.
RPG Art. 1, 3 Ziele und Grundsätze PBG § 18, Baureglement TG NHG § 10, geschützte Objekte
1.2 Bestandteile der Kommunalplanung
Die Kommunalplanung umfasst den Richtplan, den Rahmennutzungsplan (Baureglement, Zonenplan), Sondernutzungspläne (Schutz-, Gestaltungs- und Baulinienpläne) mit den zugehörigen Vorschriften.
PBG § 8, Planungspflicht, Leistungsvereinbarung TG NHG § 10, geschützte Objekte PBG § 36, Erschliessungspflicht
1.3 Zuständigkeiten
1Der Vollzug dieses Reglements sowie die Anwendung der im Aufgabenbereich der Gemeinde liegenden eidgenössischen und kantonalen Vorschriften obliegen dem Gemeinderat. Er ist zuständige Gemeindebehörde im Sinne des Planungs- und Baugesetzes.
2Die Bauverwaltung ist Auskunftsstelle in Bau- und Planungsfragen.
PBG § 4, Zuständigkeit der Gemeinde
2. Nutzungszonen
2.1 Zoneneinteilung
In der folgenden Liste sind die im Zonenplan der Politischen Gemeinde Gachnang vorkommenden Zonen und Lärmempfindlichkeitsstufen (ES) aufgeführt.
Nutzungszonen: Abk. ES
A. Bauzonen
Wohnzone 1 W1 II
Wohnzone 2b W2b II
Wohnzone 3 W3 II
Wohn- und Arbeitszone 2 WA2 III
Wohn- und Arbeitszone 3 WA3 III
Wohn- …
Art. 814.318BZO Baureglement Gachnang · S. 15
814.318 LSV Lärmschutz-Verordnung
Art. 921.11BZO Baureglement Gachnang · S. 15
921.11
Kommunales Recht
GO Gemeindeordnung Baureglement der Politischen Gemeinde Gachnang Seite 16 Weitere
VKF Brandschutzvorschriften (Brandschutznorm, Brandschutzrichtlinien) bfu Beratungsstelle für Unfallverhütung Normen und Richtlinien
Bei der Planung von Bauten und Anlagen sind folgende Normen und Richtlinien zu beachten:
SN 521 500 Hindernisfreie Bauten (Ausgabe 2009) SN 592 000 Liegenschaftsentwässerung (Ausgabe 2012) SN 640 066 Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen (Ausgabe 2011) SN 640 281 Parkieren; Angebot an Parkfeldern für Personenwagen (Ausgabe 2006) SN 640 291a Parkieren; Anordnung und Geometrie der Parkierungsanlagen (Ausgabe 2006) SN 640 050
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.
Grundstückzufahrten (Ausgabe 1993)
SIA 112/1 Nachhaltiges Bauen - Hochbau SIA 118 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten SIA 180 Wärme- und Feuchteschutz im Hochbau SIA 181 Schallschutz im Hochbau SIA 358 Geländer und Brüstungen SIA 380/1 Thermische Energie im Hochbau SIA 384/1 Heizungsanlagen in Gebäuden
VKF Brandschutznorm
bfu / Suva Sicherheitsempfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung und der Suva
EKAS Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
Abkürzungsverzeichnis
ASTRA Bundesamt für Strassen BAFU Bundesamt für Umwelt DBU Departement für Bau und Umwelt (Thurgau) FlGG Gesetz über Flur und Garten GO Gemeindeordnung IVHB Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe LSV Eidg. Lärmschutz-Verordnung LwG Bundesgesetz über die Landwirtschaft NHG / NHV Bundes …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | ≤ 10.5 m | Art. 2.2, S. 3 | 0.90 |
| Gebäudelänge | ≤ 40 m | Art. 2.2, S. 3 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 2.2, S. 3 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 4 m | Art. 2.2, S. 3 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Gachnang (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.