Zone Limpach ZöN · Fraubrunnen

Bern · BFS 538 · Gemeindeprofil · alle 41 Zonen

Hinweis: Fraubrunnen hat kein einheitliches Baureglement. Die Gemeinde entstand 2014 aus acht Gemeinden, und alle acht Ortsteil-Reglemente gelten weiter: Büren zum Hof, Etzelkofen, Fraubrunnen, Grafenried, Limpach, Mülchi, Schalunen und Zauggenried. Sie messen zudem verschieden: sechs nach altem Recht (Gebäudehöhe, Geschosszahl), zwei nach der Berner Baumassverordnung (Fassadenhöhe, Vollgeschosse). Prüfen Sie zuerst, in welchem Ortsteil die Parzelle liegt; die Zonen sind in unseren Daten mit dem Ortsteil gekennzeichnet.

Die Zone Limpach ZöN in Fraubrunnen (Bern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 —, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Elektronische Eingabe über eBau erforderlich

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Schulanlagen und Mehrzweckbauten. Wohnnutzungen sind im bisherigen Ausmass gestattet.» · Art. 3

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. Artikel 32 Abs. 1, S. 2220.92
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. Artikel 32 Abs. 1, S. 2220.92
Vollgeschosse≤ 2 —Art. Artikel 32 Abs. 1, S. 2220.92

Extrahiert aus der BZO Fraubrunnen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Limpach ZöN

Was gilt in der Zone Limpach ZöN in Fraubrunnen?
Vollgeschosse ≤ 2 —, Gebäudehöhe ≤ 7 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Fraubrunnen erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Limpach ZöN sein?
Laut BZO Fraubrunnen: Vollgeschosse ≤ 2 —, Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Limpach ZöN einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Fraubrunnen. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Fraubrunnen?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Fraubrunnen ein?
Baugesuche in Fraubrunnen laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauverwaltung, Bereich Bau und Planung, Dorfstrasse 10, 3308 Grafenried. Ablauf nach der Einreichung →

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