Zone L · Au (SG)

St. Gallen · BFS 3231 · Gemeindeprofil · alle 26 Zonen

Die Zone L in Au (SG) (St. Gallen) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan
  • Grundrisse aller Geschosse
  • Ansichten / Fassadenpläne
  • Schnitte mit gewachsenem und gestaltetem Terrain
  • Kanalisations-/Entwässerungsplan
  • Höhenangaben und Niveaupunkt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Gebühren nach kommunalem Gebührentarif für das Bauwesen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Au (SG), in denen «L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 3BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 4

Planungsinstrumente Zur Lösung der Aufgaben der Ortsplanung dienen neben dem Baureglement die folgenden Planungsinstrumente: - Richtplan - Zonenplan - Überbauungs- und Gestaltungspläne - Schutzverordnung - Übersichtsplan über den Stand der Erschliessung - Erschliessungsprogramm

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Art. 4BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 10

Strassenabstand 7 Bei Anbauten kann der Gebäudeabstand zu weiteren Anbauten bis auf 2.0 m reduziert werden, wenn sich auf den betroffenen Fassadenseiten der Anbauten keine nach Art. 11 erforderlichen Fensterflächen befinden. Vorbehalten bleiben weitergehende feuerpolizeiliche Vorschriften. 8 Vorbauten von gesamthaft weniger als der Hälfte der Fassadenlänge sowie durchgehende Dachvorsprünge und Sonnenschutzkonstruktionen dürfen den Grenz- und den Strassenabstand entlang Gemeindestrassen um maximal 2.0 m unterschreiten, wenn dadurch der verbleibende Grenzabstand nicht unter 1.5 m reduziert wird. 9 Die Grundfläche zusammengebauter An- und Nebenbauten darf 100 m2 nicht überschreiten.

–9 – 

10Gegenüber eingedolten Gewässern im nicht überbauten Gebiet innerhalb der Bauzone gilt für Bauten und Anlagen ein Abstand ab Rohrachse von 5.0 m plus 1.5 x die Sohlentiefe. Kleinere oder grössere Abstände können im Rahmen von Gewässeröffnungsprojekten festgelegt werden. Im Rahmen eines Baubewilligungsverfahrens ist eine Reduktion des Abstandes auf mindestens 4.0 m nur zulässig, wenn mit Mitwirkung der zuständigen kantonalen Behörde festgestellt wurde, dass das Gewässer nicht geöffnet werden kann bzw. wenn die Voraussetzung von Art. 77 Abs.1 und 2 BauG erfüllt sind.

11Gegenüber dem eingedeckten Ländernachkanal haben unterirdische Bauten einen Abstand von min. 3.5 m gemessen ab Kanalachse einzuhalten

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Art. 8BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 7

 1) Der grosse Grenzabstand ist auf der gegen die südliche Himmelshälfte orientierten Hauptwohnseite einzuhalten. Weist eine Baute annähernd gleichwertige Hauptwohnseiten auf, so kann die Aufteilung der Summe des grossen und kleinen Grenzabstandes auf die entsprechenden Fa …

ZoneAusnüzungs-Vollge-Gebäu-FirsthöheGebäude-Gebäude-Grenzab-Grenzab-ES
zifferschossedehöhemax.längetiefestand kleinstand gross
max.max.max.min.min. 1)
W 1 2)0.415.0 3)9.525–4.06.0II
W E0.426.5 3)10.030–4.08.0II
W 2a0.4527.511.030–4.06.0II
W2b0.528.012.035–4.57.0II
W 30.65310.514.540–5.07.5II
W 40.80413.017.050–6.09.0II
WG 20.5 4) / 0.65 5)28.012.035 6)–4.57.0 7)III
WG 30.65 4) / 0.755)311.015.540 6)–5.07.5 7)III
WG 3 a0.8 12)311.015.560 6) 8)–5.010.0 7)III
WG 40.8 4)/ 0.9 5)414.018.050 6) 8)–6.09.0 7)III
DK 2–28.013.030–3.03.0III
DK 3–310.515.040OG: 17.53.03.0III
K 3–311.015.040OG: 17.53.03.0III
K 4–414.018.050OG: 20.03.03.0III
GI a––13.0–50 6) 8)–5.010.0 9)III
GI b––17.0–– 8)–5.010.0 9)III
GI c––8.511.5– 8)–5.010.0 9)III
I––––– 8)–5.010.0 9)IV
Oe––––––5.05.0II
G––––––5.05.0II
G SCH11)–12.52.5– 11)– 11)3.0 11)–II
L–2 10)7.5 10)11.5 10)30 10)–4.54.5III
UeG–2 10)7.5 10)11.5 10)30 10)–4.54.5III
IE––––––5.05.0IV
IE R–27.512.07545.05.05.0IV
WL–27.511.530–4.54.5III

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 12BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 12

Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung 1 Dächer haben bezüglich Form, Ausgestaltung, Firstrichtung und Materialien dem Standort und der Umgebung der Baute Rechnung zu tragen. 2 Dachaufbauten, Dacheinschnitte und Dachflächenfenster haben sich bezüglich der Grössenverhältnisse und Gestaltung gut in den Baukörper und das Dach einzuordnen. Ihre Ausdehnung ist im Verhältnis zur vertikal in Erscheinung tretenden Dachfläche sowie in der Länge beschränkt. Dabei sind Dachaufbauten und - einschnitte bis zu einem Fünftel oder Dachflächenfenster bis zu einem Zehntel der obigen Fläche zulässig. Bei einer Kombination sind die Flächen kumulativ zu rechnen. Zudem dürfen sie höchstens eine halbe Länge der jeweiligen Gebäudeseite beanspruchen. 3 Technisch notwendige Bauteile und Anlagen wie zum Beispiel Treppenhäuser, Liftschächte, Fassadenabschlüsse (Brüstungen) und Kamine sowie Antennen, Solarzellen und Sonnenkollektoren sind so in die Dach-, Fassaden- und Umgebungsgestaltung zu integrieren, dass das Orts- und Landschaftsbild möglichst wenig beeinträchtigt wird. 4 Terrainveränderungen insbesondere Aufschüttungen, Stützmauern und Abgrabungen sind ansprechend zu gestalten und haben sich dem natürlichen Terrainverlauf gut anzupassen. 5 Sofern eine Erstellungspflicht für Kinderspielplätze gemäss Art. 73 BauG besteht, hat die Fläche mindestens einen Fünftel der anrechenbaren Wohngeschossfläche der entsprechenden Überbauung zu betragen. 6 Bei gewerblichen Bauten und Mehrfamilienhäusern sind auf privatem Grund Abstellflächen für die Abfallents …

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Art. 18BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 15

Baugesuch 1 Für das Baugesuch ist ein von der Bauverwaltung erhältliches Formular zu verwenden. Das Baugesuch hat zu enthalten:

a)Beschreibung des Bauvorhabens, soweit die beabsichtigte Ausführung aus den Plänen nicht ersichtlich ist, sowie Berechnung Ausnützungsziffer und Parkplatzzahl;

b)Vom Geometer erstellte und nachgeführte Grundbuchplankopie (Situationsplan) mit eingetragenen Massen des Baukörpers, der Strassen- Grenz- und Gebäudeabstände, der beabsichtigten Anlage der Autoabstellflächen sowie der Zufahrtsstrassen und - wege;

c)Grundriss aller Geschosse im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angaben der Feuerstätten, der Zweckbestimmung der einzelnen Räume und der Fensterund Bodenflächen;

d)Schnitt- und Fassadenpläne im Massstab 1:100 oder 1:50 mit Angabe der Höhen und des gewachsenen Bodens, des neuen Terrainverlaufs sowie des Niveaupunktes in m.ü.M.;

e)Plan über die Umgebungsgestaltung mit Zugängen, Parkplätzen, Kinderspielplätzen, Terraingestaltung, Bepflanzungen, Böschungen, Kehrichtabstellplätzen;

f)Entwässerungseingabe (Schmutz- und Meteorwasser mit Angabe von Kaliber, Material, Gefälle und Höhen, Retention und Versickerung);

g)Eingabe für Tank- und Feuerungsanlagen;

h)Eingabe für den baulichen Zivilschutz;

i)Nachweise gemäss Luftreinhalteverordnung (LRV), Lärmschutzverordnung (LSV) und Energieverordnung (EnV). 2 Für kleinere Bauvorhaben kann die Bauverwaltung den Umfang der einzureichenden Gesuchsunterlagen auf die notwendigen Bestandteile beschränken. 3 Auf Verlangen der Baukommission sind Detailpläne insbesondere vo …

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Art. 22BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 17

Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen 1 Dieses Baureglement tritt mit der Genehmigung durch das kantonale Baudepartement in Kraft und hebt folgende Baureglemente auf: - Berneck:

20. Mai 1998 / 18. Oktober 2000
- Au:
22. Oktober 1998
- Widnau:
27. Oktober 1994 / 18. August 1998
- Diepoldsau: 23. Februar 1999 / 14. Dezember 2004
- Balgach:
3. April 1996 / 8. November 2000

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 17) verbindlich lesbar.

2 Die zur Zeit des Inkrafttretens noch nicht rechtskräftig erledigten Baugesuche sind nach den Vorschriften dieses Reglementes zu behandeln.

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3Die geltenden Zonenbezeichnungen der einzelnen Gemeinde werden wie folgt vereinheitlicht: %H]HLFKQXQJELVKHU %H]HLFKQXQJ 1(8 %HUQHFN $X :LGQDX 'LHSROGVDX %DOJDFK : : :( : :( :D : :D :D : : :E : :E :E : : : : : : : : : : :* :* :* :* :* :* :* :* :* :* :* :* :*D :*D :* :* :* '. '. '. '. '. '. . . . . . . . . . . . *LD *,D *,D *,D *,D*, *LE *,E *, *,E *,E *, *,F , , , , , 2H 2H 2H 2H 2H 2H * * *)(6 **S*V *)(6* *)(6* *6&+ / / / / / / 8H* 8H* 8H* 8H* 8H* 8H* ,(FVK ,( ,(5 ,(56 :/ :/ *) *UQ]RQH)UHLKDOWXQJ6LHGOXQJVJOLHGHUXQJ *( *UQ]RQH6SRUW3DUNXQG(UKROXQJVDQODJHQ *6 *UQ]RQH6FKXW]JHJHQVWlQGH ** *UQ]RQH*UXQGZDVVHUVFKXW]]RQHQ *6&+ *UQ]RQH6FKUHEHUJlUWHQ ,(F ,QWHQVLYHUKROXQJV]RQH&DPSLQJ ,(V ,QWHQVLYHUKROXQJV]RQH6WUDQGEDG ,(K ,QWHQVLYHUKROXQJV]RQH+HLOSlGDJRJLVFKHV5HLWHQ ,(56 ,QWHQVLYHUKROXQJV]RQH5HLWVSRUW

–17 – Genehmigungen Das Baureglement wurde von den Gemeinderäten an folgenden Daten erlassen: Gemeinderat Au 23. 10. 20 …

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Art. 61BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 5

Ausnützungsziffer  2 Geschosse, die bis Oberkant fertig Decke gemessen, den Niveaupunkt nicht mehr als 1.20 m überragen, gelten als Untergeschosse. 3 Geschosse, die von der maximalen Gebäudehöhe aus gemessen unter einem Winkel von 60 ° von der Fassade zurückliegen, gelten als Dachgeschosse (max. Umhüllung). Sie dürfen einen Kniestock von max. 1.0 m innen gemessen (Oberkant fertig Boden bis Schnittpunkt Innenwand mit Dachuntersicht) nicht überschreiten. Diese Beschränkungen gelten nur auf den Gebäudelängsseiten. 4 Brüstungen, Vordächer über dem Dachgeschoss und Einrichtungen zum Schutz vor Witterung dürfen die Umhüllung nicht überschreiten. Treppenhaus und Liftanlagen dürfen die Umhüllung im technisch notwendigen Mass überschreiten. 5 Die Firsthöhe bezeichnet den senkrechten Abstand zwischen dem Niveaupunkt und der höchsten Erhebung des Daches. 6 Als unterirdische Bauten gelten Bauten, die sowohl unter dem gewachsenen als auch unter dem gestalteten Terrain liegen. 7 Die Gebäudelänge bezeichnet die längste Fassadenabmessung inkl. Anbauten. Bei abgesetzten und gegliederten Fassaden bemisst sich die massgebende Gebäudelänge nach der senkrechten Projektion der äussersten Gebäudekante auf die Flucht des längsten Fassadenteils. Untergeschosse, die allseits unter dem gestalteten Terrain liegen, werden nicht gerechnet. 8 Anbauten sind 1 Vollgeschoss umfassende Bauteile an Hauptbauten mit einer Grundfläche von höchstens 50 m2, die höchstens 3.50 m Gebäudehöhe und höchstens 5.0 m Firsthöhe aufweisen.

–5 – 

9Nebenbauten sind 1 Vol …

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Art. 93BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 12

Verunstaltungsverbot Flächenregel: (5xF1) + (5xF2) + (10xF3) = max. Höhe x Länge Längenregel: L1 + L2 + L3 = max. halbe Länge L = Länge, F = Fläche EG ZGB Art. 96 ff privatrechtliche Grenzabstände BauG

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Art. 102BZO Baureglement Au - Balgach - Berneck - Diepoldsau - Widnau · S. 12

Erlass von Vorschriften Normen SN 640 050 Grundstückszufahrten  2 Bei jeder Garage ist ein Vorplatz von mindestens 5.0 m Länge so anzulegen, dass ein übliches Motorfahrzeug abgestellt werden kann, ohne Trottoir- oder Fahrbahnfläche zu beanspruchen. Bei Garagen für grössere Fahrzeuge ist die Vorplatztiefe entsprechend zu vergrössern.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (Grundmass-Tabelle S. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 2 VollgeschosseArt. 8, S. 70.90
Gebäudehöhe≤ 7.5 mArt. 8, S. 70.90
Firsthöhe≤ 11.5 mArt. 8, S. 70.90
Gebäudelänge≤ 30 mArt. 8, S. 70.90
Grenzabstand (klein)≥ 4.5 mArt. 8, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 4.5 mArt. 8, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Au (SG) (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone L

Was gilt in der Zone L in Au (SG)?
Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Gebäudelänge ≤ 30 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Au (SG) erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone L sein?
Laut BZO Au (SG): Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7.5 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone L einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4.5 m, Grenzabstand (gross) ≥ 4.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Au (SG). Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Au (SG)?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular G1 (kantonal einheitlich), unterzeichnet, Situationsplan, Grundrisse aller Geschosse. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Au (SG) ein?
Baugesuche in Au (SG) laufen über Papier. Zuständig ist Bauverwaltung / Bausekretariat, Kirchweg 6, 9434 Au. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Au (SG)