Zuchwil
Ausnützungsziffer in Zuchwil
Die Ausnützungsziffer ist in Zuchwil in 6 von 16 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.45 bis 0.65. Rechtsgrundlage ist meist § 34 der Bau- und Zonenordnung.
Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.
| Zone | Ausnützungsziffer | Fundstelle |
|---|---|---|
| GW | ≤ 0.5 | § 34, S. 20 |
| K | ≤ 0.65 | § 31, S. 19 |
| KE | ≤ 0.5 | § 32, S. 19 |
| W2a | ≤ 0.45 | § 28, S. 18 |
| W2b | ≤ 0.5 | § 29, S. 18 |
| W3 | ≤ 0.65 | § 30, S. 19 |
Extrahiert aus der BZO Zuchwil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Zuchwil?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.45 bis 0.65, festgelegt in 6 von 16 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Zuchwil?
Meist in § 34 der Bau- und Zonenordnung Zuchwil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.