Urtenen-Schönbühl
Gebäudeabstand in Urtenen-Schönbühl
Der Gebäudeabstand ist in Urtenen-Schönbühl in 2 von 21 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 7 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 722 der Bau- und Zonenordnung.
Der Gebäudeabstand ist der Mindestabstand zwischen zwei Gebäuden. Er ergibt sich oft aus der Summe der Grenzabstände, das Reglement kann ihn eigenständig festlegen.
Extrahiert aus der BZO Urtenen-Schönbühl (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Häufige Fragen
Wie gross ist der Gebäudeabstand in Urtenen-Schönbühl?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 7 m, festgelegt in 2 von 21 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht der Gebäudeabstand in der Bauordnung Urtenen-Schönbühl?
Meist in Art. 722 der Bau- und Zonenordnung Urtenen-Schönbühl, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.
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